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VGH Bayern, 01.02.2007 - 24 ZB 06.3 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 84; AuslG § 32 a Abs. 1
D (A), Bosnien-Herzegowina, Bürgerkriegsflüchtlinge, Erlasslage, Verpflichtungserklärung, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, ernstliche Zweifel, Wechsel des Aufenthaltszwecks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § …
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2007 - 24 ZB 06.3
Das Verwaltungsgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der von dem vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten, dass die Unterhaltsverpflichtung aus der Verpflichtungserklärung dann endet, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dies aufenthaltsrechtlich anerkannt worden ist (BVerwG vom 24.11.1998, BVerwGE 108, 1/8), abweicht.Bei mangelnder Sicherung des Lebensunterhalts bestand kein Anspruch des D. auf Duldung, so dass vor seiner Einreise eine Verpflichtungserklärung gefordert werden konnte, deren Geltungsdauer nicht auf die Geltungsdauer des Einreisevisums beschränkt war (BVerwGE 108, 1/9).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2007 - 24 ZB 06.3
b) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).